Auf Grund der Entwicklungen der Corona Pandemie in den letzten Wochen und Monaten hat die Thematik des Besucher- und Mitarbeiterschutzes immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Möglichkeit Betriebe der Freizeit- und Eventbranche zu öffnen ist zwar in einigen Bundesländern schon wieder gegeben, allerdings ist dies an strenge Auflagen gebunden.

Jeder Betreiber der seine Attraktion, seinen Park, sein Fahrgeschäft oder auch seine Veranstaltung wieder eröffnen möchte, muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Corona Schutzkonzept einreichen. Nur, sofern dieses Konzept genehmigt wird, ist die Wideraufnahme des Betriebes möglich.

Da ich in den letzten Wochen einige Corona Schutzkonzepte erstellt habe und die Corona Schutzverordnungen der einzelnen Bundesländer fortlaufend studiere, erstelle ich gerne für Ihren Betrieb (egal ob Schaustellerbetrieb, Freizeitpark, Indoor Attraktion o.ä.) eine Hygienekonzept und die von den Behörden geforderte Corona-Gefährdungsbeurteilung. Nur durch das Einreichen dieser Dokumente erteilt Ihnen das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Wiederaufnahme Ihres Betriebes.

Je nachdem wann und in welcher Form wieder Volksfeste und Kirmesveranstaltungen stattfinden, ist davon auszugehen, dass von den einzelnen Betrieben ebenfalls solche Unterlagen gefordert werden könnten. Von daher kann es nur hilfreich sein, diese Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu haben. Zudem sorgen Sie hiermit für den optimalen Schutz Ihrer Mitarbeiter. Ich unterstütze Sie allerdings nicht nur bei der Erstellung der Unterlagen, sondern auch bei der Umsetzung und der fortlaufenden Verbesserung und Anpassung an die Realität in der Praxis. Ich lasse Sie nicht alleine.

Für mich stehen praktikable Lösungen, die für alle Gäste und Mitarbeiter nachvollziehbar und umsetzbar sind, ganz klar im Vordergrund. Sie gewinnen mit mir einen lösungsorientierten Berater der die Belange Ihres Unternehmens berücksichtigt.

Mit Sicherheit viel Spaß!